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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der consados – Björn Prochnow für Leistungen gegenüber Unternehmern (B2B). Stand: Juni 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der consados – Björn Prochnow, August-Rost-Straße 7, 99310 Arnstadt (nachfolgend „consados") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde").

(2) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, consados stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn consados in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(4) Maßgeblich ist jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von consados sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von consados in Textform oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsänderungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Vertrag. Diese gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

(2) Ob eine Leistung als Werkvertrag (geschuldeter Erfolg) oder als Dienstvertrag (geschuldete Tätigkeit) zu behandeln ist, richtet sich nach der konkret vereinbarten Leistung. Beratungs- und Analyseleistungen (z. B. „Analyse & Strategie") sind Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher oder fachlicher Erfolg wird insoweit nicht geschuldet.

(3) Änderungswünsche des Kunden (Change Requests) sind in Textform mitzuteilen. consados prüft die Auswirkungen auf Vergütung und Termine; die Umsetzung erfolgt erst nach gesonderter Vereinbarung.

(4) consados ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die Vertragserfüllung bleibt unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt consados alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge sowie Test- und Systemumgebungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung und benennt fachkundige Ansprechpartner.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

(3) Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere vor Eingriffen von consados in seine Systeme.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) consados gerät erst nach Ablauf einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist in Verzug. Ereignisse höherer Gewalt verlängern Fristen entsprechend (§ 14).

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen oder zum vereinbarten Festpreis. Bei Abrechnung nach Aufwand werden Tätigkeitsnachweise erstellt. Reisekosten und Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(3) Die maßgeblichen Zahlungsbedingungen, insbesondere das Zahlungsziel, ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung und sind verbindlich einzuhalten. Enthält eine Rechnung ausnahmsweise keine Angabe zum Zahlungsziel, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei dauerhaften Leistungen (z. B. Betrieb, Wartung, Hosting) erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung.

(4) Bei Zahlungsverzug ist consados berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Leistungen zurückzuhalten.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Abnahme (bei Werkleistungen)

(1) Soweit consados Werkleistungen (z. B. abgrenzbare Softwareentwicklung) erbringt, prüft der Kunde diese nach Bereitstellung und erklärt innerhalb von fünf (5) Werktagen die Abnahme.

(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt.

(3) Abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden (Teilabnahme). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) An eigens für den Kunden erstellter Software und sonstigen Arbeitsergebnissen räumt consados dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein. Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedarf der gesonderten Vereinbarung; der genaue Umfang wird im Einzelvertrag festgelegt.

(2) An vorbestehendem Know-how, Konzepten, Werkzeugen, Bibliotheken und Frameworks von consados verbleiben sämtliche Rechte bei consados. Soweit deren Nutzung für den vertragsgemäßen Einsatz der Leistung erforderlich ist, erhält der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht.

(3) Eingesetzte Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte consados vorbehalten.

§ 9 Gewährleistung / Mängel

(1) Bei Werkleistungen erfolgt die Mängelbeseitigung zunächst durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) nach Wahl von consados. Schlägt die Nacherfüllung in angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme bzw. Lieferung. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes, Arglist, einer Garantie sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen, fehlerhaften Vorgaben oder Daten des Kunden oder auf nicht von consados zu vertretender Dritt-Software bzw. -Infrastruktur beruhen.

(4) Bei Dienstleistungen bestehen keine werkvertraglichen Mängelansprüche; insoweit gelten die Regelungen des Dienstvertragsrechts.

§ 10 Haftung

(1) consados haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie oder arglistig verschwiegener Mängel.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet consados nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

(5) Soweit die Haftung von consados ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nur für Vertragszwecke zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit consados im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei Betrieb, Hosting und Wartung), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Laufzeit und Kündigung (dauerhafte Leistungen)

(1) Laufzeit und Kündigung dauerhafter Leistungen (z. B. Betrieb, Wartung, Hosting, Support) richten sich nach dem jeweiligen schriftlichen Support- bzw. Einzelvertrag. Die dort vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen sind verbindlich einzuhalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die consados die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – unter anderem Naturereignisse, Streik, Aussperrung, Epidemien/ Pandemien, Ausfälle von Vorlieferanten oder Telekommunikationsnetzen sowie behördliche Maßnahmen –, befreien consados für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von consados (Arnstadt), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. consados ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von consados in Textform.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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